Das Wallis konsultiert seine Kulturschaffenden

1. Februar 2025 – Der Staat Wallis eröffnet die Vernehmlassung zu seinem Gesetzesentwurf über die Kulturförderung (KFG).
Der Staatsrat hat die Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Kulturförderung (KFG) genehmigt.
Das Kulturförderungsgesetz (KFG, SR 440.1) wurde am 15. November 1996 vom Grossen Rat verabschiedet. Es trat am 1. Januar 1997 in Kraft und ermöglichte und begleitete sowohl die starke Entwicklung des Walliser Kultursektors, der sich einen festen Platz im schweizerischen Ökosystem gesichert hat, als auch die Anziehung eines vielfältigen Publikums und den Beitrag zur Ausstrahlung des Kantons über seine Grenzen hinaus.
Das Gesetz wurde zweimal geändert:
am 10. November 2016 durch die Einführung eines Artikels über Musikschulen (Artikel 36) ;
am 15. Juni 2018 durch die Einführung von Bestimmungen zum Schutz des kulturellen Erbes (Artikel 19 und 20) und zu künstlerischen Eingriffen an Bauwerken (Artikel 15, der der „Kunst am Bau“ gewidmet ist).
Die allgemeine Entwicklung des Kulturbereichs in den letzten Jahren, insbesondere infolge der COVID-19-Pandemie, des Ökosystems der tertiären Bildung auf Walliser Ebene und der Ausbildung im Musikbereich, sowie die Integration einer neuen Organisationseinheit innerhalb der Dienststelle für Kultur erfordern eine Teilrevision des geltenden Gesetzes, eine Anpassung seines Geltungsbereichs und eine Anpassung an die neuen Gepflogenheiten.
Die Kantone Neuenburg und Freiburg haben ihre diesbezüglichen Rechtsgrundlagen überarbeitet oder überarbeiten sie derzeit, um den bedeutenden strukturellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, die der Bereich seit mehreren Jahren durchläuft: Veränderungen der Modi der kulturellen Amateur- und professionellen Produktion, neue Erwartungen und Funktionen, die der Kultur zugeschrieben werden (territoriale Attraktivität, sozialer Zusammenhalt und Integration, Kreativwirtschaft…), Veränderung der kulturellen Praktiken, Mobilität des Publikums, Erweiterung der Kooperationsnetze auf interkantonaler, nationaler und sogar internationaler Ebene, Verstärkung der Zusammenarbeit auf Westschweizer Ebene mit der kürzlich erfolgten Gründung der VE-Kultur der Interkantonalen Konferenz für öffentliche Bildung (CIIP).
Stellungnahmen können bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden.
Die entsprechenden Dokumente sind online unter www.vs.ch/web/che/consultations-cantonales-en-cours zu finden.
Alle Personen und Institutionen sind eingeladen, Stellung zu nehmen.