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Unsere Tarifempfehlungen

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Unsere Tarifempfehlungen für den Beruf des Komikers.

Die Tarifempfehlungen der URH sind nun fertiggestellt und öffentlich zugänglich. Vielen Dank an alle Mitglieder und unsere Partner Action Intermittence und Syndicat suisse romand du spectacles (SSRS) für ihre konstruktiven Beiträge.

Diese Empfehlungen werden an alle Personen gerichtet werden, die mit dem Beruf des Humoristen zu tun haben. Dies sollte zur Anerkennung unserer einzigartigen Kunst beitragen und die Verhandlungen mit den Produzenten unterstützen.

Präambel

Einleitend werden in diesem Dokument Empfehlungen für die Bezahlung von professionellen Komikern in der Westschweiz formuliert.

Diese Beträge sollen nicht nur die Leistung, sondern auch die Vorbereitung und die im Vorfeld mobilisierten Ressourcen (Schreiben, Proben, Management usw.) honorieren.

Zudem berücksichtigen diese Tarife die Tatsache, dass die meisten unserer Mitglieder selbstständig erwerbstätig sind und daher ihre Sozial- und Vorsorgebeiträge abziehen müssen.

Außerdem muss man sich vor Augen halten, dass die Situation eines Komikers, der „im Akkord“ und ohne Garantie auf Regelmäßigkeit eingestellt wird, eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt. Das Einkommen muss also ausreichen, um auch Zeiten mit weniger Engagement zu überstehen.

Schließlich decken diese Beträge nicht die relativen Produktionskosten (Technik, Transport, Unterbringung). Sie decken auch nicht die Urheberrechte ab, die vom Organisator der Veranstaltung oder vom Sender zu zahlen sind, selbst wenn es sich um eine private oder kostenlose Veranstaltung handelt.

Aufführung

Gage für eine ausverkaufte Show
Zwischen 50% und 80% des Ticketpreises pro verfügbarem Sitzplatz (unabhängig davon, ob dieser verkauft wurde oder nicht).
Beispiel: Ein Saal mit 150 Plätzen und einem Ticket zu 35 Franken = 150 x 35 Franken = 5’250 Franken.
Das heisst zwischen 2’625.- und 4’200.- CHF für dieses Beispiel.

Comedy-Platte (8 bis 15 Minuten)
Zwischen 300.- und 3’000.- CHF, je nach Zuschauerzahl.

Aufgenommene Comedy-Platte für TV- oder Web-Ausstrahlung (8 bis 15 Minuten)
Zwischen 1’000.- und 5’000.- CHF, je nach Medium.
Die URH empfiehlt, die Abtretung von Rechten auf maximal 5 Jahre zu beschränken.

Private Aufführung
Mindestens 1’000.- CHF, keine Obergrenze, abhängig von der Zuschauerzahl und der Art der Veranstaltung.

Massgeschneiderte schriftliche Rede (10-15 Min.) für private Auftritte.
Mindestens 1’000 CHF, ohne Obergrenze, je nach Art der Veranstaltung und der Zuschauerzahl

Radio

Nationale Radio-Chronik (RTS) (3 bis 5 Minuten)
Zwischen 300.- und 1’000.- CHF

Nationale Radio-Chronik (RTS) mit Arbeit am audio-visuellen Inhalt (Montage, Illustrationen. etc.) (3 bis 5 Minuten).
Zwischen 500.- und 1’500.- CHF

Lokaler Radiobeitrag (3 bis 5 Minuten)
Zwischen 200.- und 800.- CHF

Lokale Radiokolumne mit Arbeit am audio-visuellen Inhalt (Schnitt, Illustrationen. etc.) (3 bis 5 Minuten).
Zwischen 400.- und 1’200.- CHF

 

Fernsehen

Schriftliche Kolumne für das nationale Fernsehen (RTS) (3 bis 5 Minuten).
Zwischen 600.- und 3’000.- CHF

Schriftliche Kolumne für Lokalfernsehen (3 bis 5 Minuten)
Zwischen 300.- und 1’500.- CHF

Teilnahme an einer RTS-Sendung (Gast, ohne Vorbereitung)
Minimum 350.- CHF pro halben Tag, ohne Obergrenze, je nach Sendung

Werbung

Die Teilnahme an einer Werbekampagne begründet einen Anspruch auf zwei verschiedene Vergütungen, die zusammengerechnet werden:

Dreharbeiten und/oder Aufnahmen
1’500 CHF pro Arbeitstag, jeder Einsatz zählt als mindestens ein Arbeitstag.
+
Assoziierung von Bildern („Abtretung von Bildern“ oder „Buy Out“)
Mindestens 3’000.- CHF, keine Obergrenze, abhängig von der Kampagne und ihrer Dauer. Das Syndicat suisse romand du spectacle (SSRS) und andere Berufsverbände haben sich auf eine Berechnung für die Bildabtretung geeinigt, die von der Nutzung und der Dauer abhängt.