Freiburg – Aufruf für kollaborative Kulturprojekte

18. März 2025 – Der Staat Freiburg ruft erneut zu kollaborativen Kulturprojekten zwischen Fachleuten und Amateuren auf.
Nach dem Erfolg der ersten Ausschreibung im Jahr 2023 lanciert das Amt für Kultur eine neue Ausschreibung für Projekte, welche die Zusammenarbeit zwischen Fachleuten und Amateuren im Kulturbereich stärken. Für diese Ausschreibung ist ein Budget von 160 000 Franken vorgesehen, in Partnerschaft mit der Loterie Romande.
Zweck
Die Lancierung von gemeinschaftlichen Kulturprojekten von Professionellen und Amateurschaffenden zu unterstützen.
Voraussetzungen und Verfahren
Entsprechend den Bedingungen und Kriterien, die in den Richtlinien festgelegt sind, müssen die eingereichten Projekte einer Mehrheit der folgenden Ziele entsprechen:
- Förderung des Austauschs, des Erfahrungsaustauschs, der Weitergabe von Kompetenzen und der Zusammenarbeit zwischen Akteuren, Unternehmen oder Vereinigungen von Amateurschaffenden und professionellen Akteuren.
- Hinweis: Die Zusammenarbeit zwischen professionellen Kulturschafenden und Amateurschaffenden muss enger sein als zum Beispiel das Engagement professioneller Solistinnen oder Solisten oder eines Orchesters oder die Organisation von Kursen, die von Professionellen für Amateurschaffende gegeben werden.
- Ermöglichung von qualitativen und dauerhaften Entwicklungen in dieser Zusammenarbeit.
- Zum Beispiel durch den Erwerb von Kompetenzen, die Etablierung einer dauerhaften Zusammenarbeit über ein Pilotprojekt, die Gewinnung eines neuen Publikumssegments usw.
- Entwicklung einer Form der kulturellen Teilhabe, Kulturvermittlung oder kulturellen Praxis, die innovative kulturelle Erfahrungen fördert.
- Hinweis: Schulische Kulturprojekte, die unter das Programm Kultur & Schule fallen, können im Rahmen dieser Ausschreibung nicht gefördert werden.
- Die Projekte müssen in erster Linie auf der Ebene der Beteiligten innovativ sein.
- Mitwirken an der Verbreitung der Amateur- und professioneller Kultur, vor allem im Kanton.
- Entwicklung, zumindest teilweise, eines gemeinsamen Konzepts für das künstlerische Schaffen.
- Vorrang wird grundsätzlich Projekten eingeräumt, die sich mit künstlerischen Ansätzen befassen und nicht etwa mit Marketing, Kommunikation, Management usw.
Einen Unterstützungsbeitrag können einzig Projekte erhalten, die
- von einer juristischen Person des Privatrechts mit Sitz im Kanton Freiburg eingereicht werden, die im kulturellen Bereich tätig ist, und
- von mehreren Akteuren, Unternehmen oder Vereinigungen ausgearbeitet werden, von denen mindestens einer im kulturellen Bereich tätig sein muss.
Formular: hier
Präsentationsdokument: hier
Abgabefrist : 23. März 2025